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   BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17   

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https://dejure.org/2017,29341
BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17 (https://dejure.org/2017,29341)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 3 StR 81/17 (https://dejure.org/2017,29341)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 (https://dejure.org/2017,29341)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 30 BtMG; § 33 BtMG; § 264 StPO
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren Falles der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschränkung der Einziehung auf Gegenstände (hier: Rauschgift) der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG, § 264 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel; Aufhebung des Urteils im Strafausspruch; Entfallen der Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Voraussetzungen für die Einziehungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel; Aufhebung des Urteils im Strafausspruch; Entfallen der Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang

  • rechtsportal.de

    Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel; Aufhebung des Urteils im Strafausspruch; Entfallen der Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Einziehung von Betäubungsmitteln nur bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 3 mwN; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33 Rn. 289).

    Da der Ausspruch über die Einziehung nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Die zur Entscheidung berufene Kammer ist freilich nicht gehindert, im Rahmen der Strafzumessung auch strafbare Handlungen zu würdigen, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dem angeklagten Tatvorwurf Rückschlüsse auf seine Tatschuld gestatten, sofern sie - bei Beachtung der Unschuldsvermutung und der Vermeidung einer Doppelbestrafung - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202, 203; vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, 636).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Die in der vom Angeklagten genutzten Garage in M. sichergestellten Drogen finden zwar im Anklagesatz - als weitere prozessuale Tat - Erwähnung; der Anklageschrift in ihrer Gesamtheit ist jedoch zu entnehmen, dass sich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft nicht auf das Geschehen um dieses Rauschgift bezieht, zumal sie dem Angeklagten auch nur die Einfuhr der und den Handel mit den bei Wasserbillig sichergestellten Drogen zur Last legt (vgl. zu diesem Problemkreis BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 83/61, BGHSt 16, 200, 202; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 35 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 7a).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15

    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitstrafe (keine besondere

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Die zur Entscheidung berufene Kammer ist freilich nicht gehindert, im Rahmen der Strafzumessung auch strafbare Handlungen zu würdigen, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dem angeklagten Tatvorwurf Rückschlüsse auf seine Tatschuld gestatten, sofern sie - bei Beachtung der Unschuldsvermutung und der Vermeidung einer Doppelbestrafung - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202, 203; vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, 636).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Da der Ausspruch über die Einziehung nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Einfuhr von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17
    Denn damit legt das Landgericht dem Angeklagten straferschwerend zur Last, die abgeurteilte Tat überhaupt begangen zu haben (siehe bereits BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 349/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Strafrahmen; strafschärfende Berücksichtigung der

    Denn das Landgericht wertet damit zu Lasten des Angeklagten, dass er diese Tat überhaupt begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 4 StR 495/20 Rn. 9; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 8; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 5; vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 Rn. 6 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14 Rn. 3).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 46/22

    Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Erweiterte Einziehung von

    Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 26 mwN).

    Da der Ausspruch über die Einziehung der Betäubungsmittel und des Bargelds nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist und weitere, die Einziehung tragende Feststellungen nicht zu erwarten sind, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 5; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488).

  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18

    Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat)

    Voraussetzung der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 BtMG a. F., § 74, 74a StGB a. F. ist aber, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind (Senat, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 - Rn 6; Senat NStZ-RR 2017, 220 mwN; BGH NStZ-RR 2004, 347, 348); dies gilt auch für den Fall der Sicherungseinziehung (Weber BtMG, 5. Auflage, § 33 Rn 301, 366, 416).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Denn damit hat das Landgericht der Angeklagten letztlich straferschwerend zur Last gelegt, die abgeurteilten Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15 Rn. 2; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 5, StV 2018, 487).
  • LG Kleve, 11.08.2017 - 120 KLs 22/17

    Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, schweigender

    Bei der Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten fällt negativ ins Gewicht, dass dieser trotz der Warnung durch die Grenzkontrolle vom 03.01.2010 auch noch anschließend - hier nicht angeklagte - weitere Rauschgiftgeschäfte mit Heroin abgewickelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - 3 StR 81/17 Rn. 9).

    Die Einziehung der bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Rauschgifte, die Einziehung der bei den Verkäufen an xxxx xxxxxx erlangten Kaufpreise (Einziehung des Wertes von Taterträgen) und die Einziehung der sichergestellten 80.465 Euro (Erweiterte Einziehung von Taterträgen) obliegt nicht der Kammer, da insoweit die Zuständigkeit des Gerichts in Dortmund vorrangig ist (BT-Drs. 18/9525 Seite 66; BGH Beschlüsse vom 11.02.2016 - 3 StR 486/15; vom 23.11.2010 - 3 StR 421/10; vom 25.04.2017 - 3 StR 81/17).

  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 434/21

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Denn damit hat das Landgericht den Angeklagten letztlich straferschwerend zur Last gelegt, die abgeurteilten Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15, juris Rn. 2, und vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488).
  • BGH, 27.10.2021 - 4 StR 351/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Einschlägigkeit der erweiterten

    Die einzuziehenden Tatobjekte müssen Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat nach dem BtMG sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 2 StR 148/20 Rn. 3 und vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 6).
  • BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18

    Keine Einziehungsanordnung bei fehlender wirtschaftlicher Verfügungsgewalt über

    Da der Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000 EUR entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, juris Rn. 7 mwN).
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